Altersvorsorge — Rürup
Rürup-Rente, auch Basis-Rente
Die Förderung läuft hier nicht über Zulagen, sondern über den Sonderausgabenabzug – und sie steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen, die von Riester ausgeschlossen sind. Wir vermitteln die DWS BasisRente Komfort mit Sonderkonditionen.
Für wen sich das lohnt
Die Basis-Rente steht grundsätzlich allen offen, die steuerlich gefördert fürs Alter sparen wollen: Arbeitern, Angestellten und Beamten. Der entscheidende Unterschied zu Riester: Auch nicht gesetzlich rentenversicherte Personen sind förderberechtigt – vor allem Selbstständige und Freiberufler.
So funktioniert der Sonderausgabenabzug
Die Beiträge lassen sich – gemeinsam mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder landwirtschaftlichen Alterskassen, Arbeitgeberanteile eingerechnet – als Sonderausgaben ansetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 € im Jahr für Alleinstehende und 40.000 € für Verheiratete.
Über Jahre galt dabei eine Übergangsquote: 2005 waren erst 60 % dieser Grenzen absetzbar, danach stieg der Satz jährlich. Inzwischen sind 100 % ansetzbar – der volle Höchstbetrag also tatsächlich nutzbar.
Im Gegenzug wird die spätere Rente wie eine gesetzliche Rente behandelt und dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Auch hier gibt es eine Übergangsphase: Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil zwischen 2005 und 2030 je nach Alter bei Rentenbeginn von 50 % auf 100 %.
Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften. Die Höchstbeträge und Prozentsätze werden regelmäßig angepasst; die hier genannten Werte stammen aus dem Bestand und werden vor Veröffentlichung gegen den aktuellen Stand geprüft. Eine Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.
Was der Gesetzgeber dafür verlangt
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass das Geld tatsächlich der Altersvorsorge dient. Wer Flexibilität braucht, ist mit einem normalen Fondsdepot besser bedient.
- Die Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.
- Gezahlt wird ausschließlich eine monatliche, lebenslange Rente – eine Auszahlung in einem Betrag oder als Teilbetrag ist nicht zugelassen.
- Die Ansprüche sind nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.
- Nicht vererblich heißt nicht ungesichert: Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder lässt sich einschließen.
- In gewissem Umfang ist auch eine ergänzende Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit möglich.
Die DWS BasisRente Komfort
Der Rürup-Fondssparplan der DWS verbindet die staatliche Förderung mit den Chancen der Aktienmärkte und sichert das Vorsorgekapital zusätzlich über Garantien ab. Sie können also die Steuervorteile nutzen und trotzdem in Fonds investiert sein.
Bei uns bekommen Sie den Vertrag mit Sonderkonditionen – und mit denselben Bonusprogrammen wie die übrigen DWS-Verträge. Haben Sie bereits einen Rürup-Vertrag, kommen Sie über einen Betreuerwechsel an die Konditionen, ohne den Vertrag zu wechseln.
Auch als Premium-Variante
Neben der Komfort-Variante gibt es die DWS BasisRente Premium mit dem tagesaktuellen finanzmathematischen Anlagemodell, wählbarer Höchststandssicherung und Ablaufstabilisator – dieselbe Mechanik wie bei der RiesterRente Premium. Sie wird im Neugeschäft nicht mehr angeboten, bestehende Verträge laufen weiter. Alles zur BasisRente Premium.
Komfort oder Premium – der Unterschied
Beide sind zertifizierte Rürup-Fondssparpläne der DWS mit derselben steuerlichen Behandlung. Sie unterscheiden sich darin, wer die Fonds auswählt.
| BasisRente Komfort | BasisRente Premium | |
|---|---|---|
| Fondsauswahl | Sie selbst, auf bis zu 10 Fonds verteilt – jederzeit änderbar. | Die DWS, tagesaktuell nach einem finanzmathematischen Modell (CPPI). Kein Einfluss auf die Fondsauswahl. |
| Eintrittsalter | 15 bis 79 Jahre | 15 bis 82 Jahre |
| Mindestspardauer | 5 Jahre | 15 Jahre |
| Rentenbeginn | Frühestens nach dem 62. Geburtstag und frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn, spätestens mit 85. | Frühestens nach dem 62. Geburtstag und frühestens 2 Jahre nach Vertragsbeginn, spätestens mit 85. |
| Risiko gegen Ende | Optionales Ablaufmanagement: ab 10 Jahren vor Auszahlungsbeginn wird schrittweise in den DWS Defensiv umgeschichtet. Bei Abschluss oder später aktivierbar. | Ablaufstabilisator ab 10 Jahren vor Rentenbeginn plus wählbare Höchststandssicherung ab dem 55. Lebensjahr. |
| Status | Das aktuelle Produkt. | Im Neugeschäft nicht mehr angeboten; bestehende Verträge laufen weiter. |
Die BasisRente Premium im Detail – Anlage, Garantien, Kosten und 25 Fragen
Die Fondsauswahl der BasisRente Komfort
Bis zu zehn dieser Fonds lassen sich frei kombinieren, und die Aufteilung können Sie jederzeit an Marktlage, Lebenssituation oder Anlagehorizont anpassen.
| Aktien breit | DWS Akkumula LC (DE0008474024) · DWS Invest Top Dividend LC (LU0507265923) · DWS Invest ESG Equity Income LC (LU1616932866) |
|---|---|
| Aktien fokussiert | DWS Deutschland GLC (DE000DWS2S28) · DWS Invest Top Asia LC (LU0145648290) |
| Misch- und Multi-Asset | DWS Balance (DE0008474198) · DWS Dynamic LC (DE000DWS0RZ8) · DWS Defensiv LC (DE000DWS1UR7) · DWS Concept Kaldemorgen SFC (LU1303389503) |
| Renten | DWS Floating Rate Notes LC (LU0034353002) · DWS Invest ESG Euro Bonds (Short) LC (LU0145655824) |
Der Online-Zugang zeigt den Vertrag tagesaktuell mit allen Umsätzen und Umschichtungen. Wer ihn länger als sechs Monate nicht nutzt, bekommt halbjährlich kostenlos einen gedruckten Kontoauszug.
Bestehenden Rürup-Vertrag mitbringen
Zwei Wege führen zu unseren Sonderkonditionen – welcher der richtige ist, hängt davon ab, wo Ihr Vertrag liegt.
Betreuerwechsel
Sie haben bereits eine DWS BasisRente Komfort oder die frühere BasisRente Premium. Der Vertrag bleibt, nur der eingetragene Betreuer wechselt – der einfachste Weg.
Anbieterwechsel
Ihr Rürup-Vertrag liegt woanders – als Basis-Rentenversicherung oder Fondssparplan. Dann wechselt der Vertrag ganz, mitsamt Guthaben.
Nicht jeder Anbieter lässt einen Anbieterwechsel zu; fragen Sie dort zuerst nach. Falls nicht – oder falls Sie das Guthaben nicht mitnehmen wollen – können Sie den alten Vertrag beitragsfrei stellen und künftige Beiträge in den neuen leisten. Rechnen Sie dabei mit: Für beide Verträge fallen dann jedes Jahr die laufenden Depotkosten an. Meist ist die Kündigung mit gleichzeitigem Übertrag günstiger.
So läuft der Anbieterwechsel
- Füllen Sie den Antrag für den neuen Rürup-Fondssparplan aus. Die Formulare stehen unter Formulare.
- Kündigen Sie Ihren bisherigen Vertrag und bitten Sie den Anbieter im selben Schreiben, das Guthaben auf den neuen Vertrag zu übertragen. Ein Muster-Kündigungsschreiben liegt im Anbieterwechsel-Paket.
- Legen Sie ein Anschreiben an den neuen Anbieter bei, in dem Sie um die Übernahme des Guthabens bitten – auch dafür gibt es ein Muster im Paket.
- Schicken Sie uns Antrag, Anschreiben und eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens. Damit hat die Fondsgesellschaft alles, um sich mit dem bisherigen Anbieter in Verbindung zu setzen.
Was der Wechsel kostet
Bei der DWS
Nichts. Weder Übertragungsgebühren noch Abschlusskosten oder Ausgabeaufschläge auf das übertragene Kapital. Abschlusskosten fallen nur auf neue Einzahlungen an – genau wie bei einem Vertrag ohne Übertrag.
Beim bisherigen Anbieter
Kann etwas kosten; üblich sind rund 50 €. Den genauen Betrag nennt Ihnen Ihr Anbieter oder sein Preisverzeichnis.
Eine Kündigung ohne Übertrag auf einen anderen Rürup-Vertrag ist in der Regel nicht erlaubt – das Kapital muss im Rürup-System bleiben.
Die genauen Konditionen bekommen Sie per E-Mail
Rabattsätze und Sonderkonditionen dürfen wir nicht öffentlich nennen. Schreiben Sie uns, welches Depot oder welchen Sparplan Sie planen – Sie bekommen die Zahlen und die passenden Unterlagen zugeschickt, ohne Beratungsgespräch.