Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Website fondsportal24.de der Rhenus Finanzen. Alle Angaben auf diesen Seiten wurden sorgfältig recherchiert und geprüft; für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch keine Gewähr übernommen werden – das gilt auch für Seiten anderer Anbieter.

§ 1 Geltungsbereich und Änderungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Rhenus Finanzen, Dr.-Otto-Seidel-Straße 7, 46535 Dinslaken – vertreten durch Dipl.-Volkswirt Ulf Bosserhoff – als Betreiber der Website fondsportal24.de über die in § 2 beschriebenen Leistungen. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und den Vertragspartnern der Rhenus Finanzen gelten ausschließlich deren eigene Bedingungen.

(2) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden schriftlich angezeigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt; auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Über die Wahrung der Frist entscheidet der Poststempel.

§ 2 Tätigkeit der Rhenus Finanzen

(1) Angeboten werden Anlageberatung und -vermittlung für Finanzanlagen nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO sowie Beratung und Vermittlung für Versicherungen nach § 34d Abs. 1 GewO und für Darlehensvermittlung und Finanzierung nach § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO. Der Vermittler erhält Provisionen von den Produktanbietern, die als Kosten in den Produkten beziehungsweise Prämien enthalten sind; der Kunde zahlt kein Honorar direkt an den Vermittler. Der Vertrag über den Erwerb eines Finanzinstruments kommt grundsätzlich zwischen Kunde und Produktanbieter zustande.

(2) Die Rhenus Finanzen übernimmt die Weiterleitung des für die Depoteröffnung erforderlichen Antragsformulars (§ 3) sowie der Kauf- und Verkaufsaufträge (§ 4) an die Depotverwahrstellen.

(3) Über die Einsichtnahme in eigene und von Dritten bereitgestellte Datenbestände erleichtert die Rhenus Finanzen die Auswahl von Fonds. Die dort dargebotenen Informationen stellen kein Angebot dar; § 11 bleibt unberührt.

(4) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gibt die Rhenus Finanzen keine Empfehlungen für den Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen ab und erbringt keine Beratungsdienstleistung.

§ 3 Depoteröffnung und Depotverwaltung

(1) Das Depot wird von derjenigen Depotverwahrstelle eröffnet und verwaltet, über deren Produkte Aufträge des Kunden vorliegen. Zum Zweck der Depoteröffnung lässt sich der Kunde über fondsportal24.de ein Antragsformular der jeweiligen Depotverwahrstelle übermitteln.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Angaben im Antragsformular richtig, vollständig und nach gewissenhafter Prüfung zu machen; ergänzend gilt § 7 Absatz 3. Das Formular ist zu unterschreiben und im Original auf dem Postweg an die Rhenus Finanzen zu senden. Mit dem Abschicken stellt der Kunde verbindlich einen Antrag auf Depoteröffnung.

(3) Das Depot kann nur in Verbindung mit einer Identitätsfeststellung eröffnet werden.

(4) Die Rhenus Finanzen leitet das Antragsformular im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs an die Depotverwahrstelle weiter. Der Kunde willigt in Speicherung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten ein; die Rhenus Finanzen hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. In begründeten Ausnahmefällen behält sich die Rhenus Finanzen die Weiterleitung vor – insbesondere wenn der Kunde nicht volljährig ist, seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat oder nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Der Kunde wird davon in Kenntnis gesetzt.

(5) Eine Gewähr dafür, dass die Depotverwahrstelle den Antrag annimmt, wird nicht übernommen.

(6) Für Richtigkeit und Vollständigkeit von Verkaufsunterlagen, die der Kunde von der Depotverwahrstelle erhält, wird keine Gewähr übernommen.

(7) Für Depoteröffnung und Depotverwaltung gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Depotverwahrstelle.

§ 4 Kauf und Verkauf von Fondsanteilen

(1) Kauf- und Verkaufsaufträge werden entgegengenommen und im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs an die jeweilige Depotverwahrstelle weitergeleitet; § 7 Absatz 3 gilt entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, ausgewählte Fondsanteile mit dem angegebenen Anlageziel beziehungsweise der gewählten Risikoklasse in Einklang zu bringen; mit dem Kaufauftrag erklärt er sich auch mit einem davon nicht umfassten Kauf einverstanden.

(2) Für die Kauf- und Verkaufsgeschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der betreffenden Depotverwahrstelle – insbesondere zu Ausführungsplatz und -art, zur Gültigkeitsdauer unbefristeter Aufträge und von Aufträgen über Bezugsrechte, zum Erlöschen laufender Aufträge und zum Erfordernis eines ausreichenden Depotbestands.

§ 5 Online-Brokerage

Bietet die jeweilige Depotverwahrstelle Fondstransaktionen online an, stellt die Rhenus Finanzen diese Möglichkeit auf Wunsch zur Verfügung. Der Kunde willigt für diesen Fall in die Aufbereitung, Wiedergabe und Speicherung der – auch personenbezogenen – Daten ein.

§ 6 Kosten

(1) Für ihre Vermittlungstätigkeit erhält die Rhenus Finanzen ausschließlich Vergütungen von den Depotverwahrstellen. Zahlungen der Kunden nimmt sie nicht entgegen.

(2) Die Depotverwahrstelle rechnet gegenüber dem Kunden sowohl den Preis für Kauf und Verkauf als auch die aus der Depotführung entstehenden Kosten – Ausgabeaufschläge, Depotgebühren und etwaige Auslagen – ab. Es gelten insoweit ausschließlich deren Bedingungen einschließlich der Preisbestimmungen.

§ 7 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass keine andere Person Kenntnis von Benutzername und Passwort für das Online-Brokerage erlangt. Beides darf nicht gemeinsam und insbesondere nicht zusammen mit anderen Unterlagen aufbewahrt, nicht auf Schriftstücken vermerkt und nicht so elektronisch gespeichert werden, dass Dritte Kenntnis erlangen können. Hat eine andere Person Kenntnis erlangt, ist dies unverzüglich der Depotverwahrstelle zu melden. Jede Person, die diese Daten kennt, kann das Angebot nutzen und nachteilige Verfügungen zu Lasten des Kunden treffen. Verletzt der Kunde diese Pflichten und trägt das zur Entstehung eines Schadens bei, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB, in welchem Umfang er den Schaden zu tragen hat.

(2) Der Kunde hat alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen unverzüglich anzuzeigen – insbesondere Änderungen von Name, Anschrift, Personenstand, Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit sowie eingetretene oder drohende nachteilige Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse.

(3) Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutige Aufträge können zu nicht gewollten Folgen oder zu Verzögerungen führen; daraus resultierende Weiterleitungsfehler gehen zu Lasten des Kunden. Bei Formularen bleiben handschriftliche Änderungen und Zusätze unberücksichtigt – ausgenommen Unterschrift, Ausstellungsdatum und -ort. Änderungen, Bestätigungen, Rückrufe oder Wiederholungen sind als solche zu kennzeichnen und können nur berücksichtigt werden, wenn die Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass dies im ordnungsgemäßen Arbeitsablauf möglich ist.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Übermittlung per Telefax. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Aufträge jeder Art mit Ausnahme des Antrags auf Depoteröffnung auch per Telefax ausgeführt werden können.

§ 8 Kündigung und Verfügungsberechtigung

Die Vorschriften über die Kündigung, die Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden und andere das Geschäftsverhältnis zwischen Kunde und Depotverwahrstelle betreffende Angelegenheiten bestimmen sich ausschließlich nach den Bedingungen der jeweiligen Depotverwahrstelle.

§ 9 Haftung

(1) Die Rhenus Finanzen haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden von Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, nur im Rahmen grober Fahrlässigkeit und nur soweit sich aus diesen Bedingungen keine weitergehenden Haftungsbeschränkungen ergeben. Für Schäden durch Erfüllungsgehilfen haftet sie nur, soweit diese in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. Ist ein Schaden nicht ausschließlich von ihr verursacht oder verschuldet, richtet sich die Ersatzpflicht nach den Grundsätzen des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB.

(2) Bei der Weiterleitung von Aufträgen beschränken sich Verpflichtung und Haftung auf die Weiterleitung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs.

(3) Für Schäden durch höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Ereignisse wird nicht gehaftet.

§ 10 Datenschutz

(1) Die vom Nutzer eingegebenen persönlichen Daten werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht.

(2) Für die zur Bearbeitung der Anfragen notwendige Nutzung und Weitervermittlung der persönlichen Daten erteilt der Nutzer seine Einwilligung mit Eingabe und Absendung der Anfrage.

(3) Wer Informationsmaterial oder Kaufunterlagen bestellt, wird regelmäßig und kostenfrei über Dienstleistungen und Angebote informiert. Ist das nicht gewünscht, genügt eine formlose Mitteilung. Ausführlich: Datenschutzerklärung.

§ 11 Inhalte und Verweise auf Websites Dritter

(1) Börsen- und Wirtschaftsinformationen, Indizes, Preise, Nachrichten, allgemeine Marktdaten und sonstige Daten werden zur privaten Nutzung ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit bereitgestellt – das betrifft insbesondere Zahlenangaben.

(2) Über Verweise auf dieser Website können Sie diese verlassen. Inhalt, Ausgestaltung und Änderungen der verwiesenen Seiten unterliegen nicht der Kontrolle des Betreibers; für deren Inhalte und für dort enthaltene weitere Verweise wird nicht gehaftet.

(3) Wir behalten uns vor, Verlinkungen zu unterbrechen, sofern die Zielseite rechtswidrige, extremistische, sittenwidrige oder kinderpornografische Inhalte aufweist. Erlangen Sie davon Kenntnis, bitten wir dringend um unverzügliche Information.

§ 12 Verfügbarkeit des Services

(1) Kann der Kunde den Online-Service wegen technischer Mängel oder sonstiger Störungen vorübergehend nicht nutzen, haftet die Rhenus Finanzen nur bei zu vertretendem Verschulden und nur in dem Maße, in dem sie an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Der Kunde verpflichtet sich, Störungen unverzüglich anzuzeigen. Für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen des Telefonnetzes, des Internets und anderer Kommunikationssysteme wird nur bei grober Fahrlässigkeit und nur anteilig gehaftet.

(2) Eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Services wird nicht garantiert.

§ 13 Abmahnungen

(1) Sollten Inhalt oder Aufmachung dieser Website Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um eine Benachrichtigung ohne Kostennote. Zu Recht beanstandete Passagen entfernen wir schnellstmöglich, ohne dass ein Rechtsbeistand eingeschaltet werden muss.

(2) Abmahnungen, Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärungen unterzeichnen wir nicht ohne Einschaltung auf Online-Recht spezialisierter Anwälte. Bei ungerechtfertigten Abmahnungen klagen wir den entstandenen Schaden einschließlich der Anwaltskosten ein.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für die Geschäftsverbindung gilt deutsches Recht. Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgefasst, die weitere Durchführung erfolgt ebenfalls in Deutsch.

(2) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz des Anbieters.

§ 15 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Diese Bedingungen stammen aus dem Altbestand und sind sprachlich überarbeitet, inhaltlich aber unverändert übernommen. Vor dem Livegang gehören sie juristisch geprüft – insbesondere die Verweise auf das BDSG in § 10, die noch aus der Zeit vor der DSGVO stammen, sowie die Angaben zum Gerichtsstand.