Riester — Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Riester-Fondssparplänen

Rund hundert Fragen aus der täglichen Beratung – zur staatlichen Förderung, zu den beiden DWS-Produkten und zu den altersvorsorgewirksamen Leistungen. Die Antworten stammen aus unserem Bestand; gesetzliche Beträge prüfen wir vor jedem Abschluss gegen den aktuellen Stand.

Neuabschluss der Riester-Verträge

Die DWS nimmt für ihre Riester-Fondssparpläne derzeit kein Neugeschäft an. Die Antworten auf dieser Seite gelten weiterhin für bestehende Verträge – und für den Betreuerwechsel, mit dem Sie unsere Sonderkonditionen auf einen laufenden Vertrag holen.

Die vier Bereiche

Fragen zum Depotrabatt – zu Kosten, Depoteröffnung und Fondskauf – stehen unter Häufige Fragen. Fragen zur Rürup-Rente stehen auf der Seite zur DWS BasisRente Premium.

Förderung, Anspruch und Auszahlung

Wer gefördert wird, wie viel dabei herauskommt und was am Ende ausgezahlt wird. Diese Fragen gelten für jeden Riester-Vertrag, unabhängig vom Anbieter.

Was ist die Riester-Rente überhaupt?

Eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die es seit 2001 gibt. Sie ist nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt. Hintergrund: Der Generationenvertrag allein trägt die steigende Zahl an Rentenempfängern bei gleichzeitig weniger Beitragszahlern nicht mehr – deshalb wurde eine kapitalgedeckte Ergänzung geschaffen.

Wer gehört zum geförderten Personenkreis?

Gefördert werden Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Landwirte, versicherungspflichtige Selbständige, Kindererziehende, Vorruheständler, Pflegepersonen in der häuslichen Pflege, Arbeitslose, Beamte, Richter und Berufssoldaten, Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen.

Nicht förderberechtigt sind nicht-versicherungspflichtige Personen: Hausfrauen und Hausmänner ohne versicherungspflichtige Beschäftigung, Studierende ohne solche Beschäftigung, nicht-versicherungspflichtige Selbständige, Rentner, die meisten geringfügig Beschäftigten und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was heißt unmittelbar und mittelbar förderberechtigt?

Wer selbst zum geförderten Personenkreis gehört, ist unmittelbar förderberechtigt. Wer mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet ist, ist mittelbar förderberechtigt und bekommt über einen eigenen Vertrag ebenfalls die Zulage.

Seit dem 1.1.2012 müssen mittelbar Förderberechtigte dafür jährlich mindestens 60 € eigene Beiträge einzahlen.

Gilt die Förderung auch für Beamte und den öffentlichen Dienst?

Ja. Seit dem 1.1.2002 gehören Empfänger von Amtsbezügen und Besoldung zum förderberechtigten Personenkreis, ebenso Beschäftigte, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses statusrechtlich wie Beamte behandelt werden.

Was müssen Beamte zusätzlich erledigen?

Sie müssen ihrer Besoldungs- beziehungsweise Dienststelle eine schriftliche Einwilligung geben, dass diese die für die Förderung relevanten Daten – Bezüge, Kinderzahl und so weiter – an die Zulagenstelle übermitteln darf. Ohne diese Einwilligung fließt keine Zulage.

Mehr dazu auf der Seite Riester-Förderung.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Bezieher von Arbeitslosengeld bleiben förderberechtigt und können weiter einzahlen. Reicht das Geld nicht, lässt sich der Beitrag reduzieren oder der Vertrag beitragsfrei stellen. Sinnvoll ist, mindestens den Sockelbeitrag von 60 € im Jahr weiterzuzahlen – in manchen Konstellationen ist er Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Zulage gewährt wird.

Ich wohne im Ausland und arbeite in Deutschland – bin ich förderberechtigt?

Ja. Wer in Deutschland arbeitet, aber im Ausland wohnt, ist genauso zulageberechtigt wie jemand mit Wohnsitz in Deutschland. Das wurde 2009 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geändert. Auch die spätere Auszahlung der Riester-Rente ins Ausland ist möglich.

Sind Studierende förderberechtigt?

In der Regel nicht. Wer neben dem Studium einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, ist dagegen förderberechtigt. Maßgeblich ist die Sozialversicherungspflicht, nicht der Studierendenstatus – die Entgeltgrenze dafür wird regelmäßig angehoben, den aktuellen Wert klären wir im Gespräch.

Spielt die Staatsangehörigkeit eine Rolle?

Nein. Entscheidend sind die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht und die Einzahlung in die deutsche Sozialversicherung. Wer in Deutschland arbeitet, ist in der Regel förderberechtigt – unabhängig von der Nationalität und unabhängig davon, ob er in Deutschland oder im Ausland wohnt.

Was gilt während der Kindererziehungszeit?

In der Kindererziehungszeit – den ersten drei Jahren nach der Geburt – besteht eine unmittelbare Förderberechtigung, weil diese Zeiten auch in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Wichtig: In dieser Zeit muss mindestens der Sockelbeitrag eigenständig eingezahlt werden.

Woraus besteht die staatliche Förderung?

Aus zwei Komponenten: den Zulagen und der Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug. Bei den Zulagen wird zwischen Grundzulage – für jede förderberechtigte Person – und Kinderzulage – für jedes kindergeldberechtigte Kind – unterschieden. Voraussetzung ist jeweils, dass der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird.

Wie hoch sind Zulagen und Sonderausgabenabzug?

Die Grundzulage beträgt 175 € im Jahr. Die Kinderzulage beträgt 185 € für vor 2008 geborene Kinder und 300 € für ab dem 1.1.2008 geborene – je Kind und Jahr. Der Sonderausgabenabzug liegt bei 2.100 € je unmittelbar förderberechtigtem Sparer.

Diese Beträge werden gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst; wir prüfen sie vor jedem Abschluss gegen den aktuellen Stand.

Gibt es Zulage und Steuervorteil zusammen?

Ja, aber verrechnet. Das Finanzamt prüft von Amts wegen im Rahmen der Einkommensteuerberechnung, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage – das ist die Günstigerprüfung. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulage, gibt es die Differenz als zusätzliche Steuergutschrift. Ist die Zulage größer, hat der Sonderausgabenabzug keine weitere Wirkung.

Wird der Steuervorteil meinem Riester-Vertrag gutgeschrieben?

Nein. Der Steuervorteil geht im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung auf Ihr Girokonto, nicht in den Vertrag. Nur die Zulagen landen direkt im Vertrag.

Kann ich auf die Zulage verzichten, wenn mein Steuervorteil größer ist?

Nein – beziehungsweise: Sie können, aber es kostet Sie Geld. Das Finanzamt legt bei der Günstigerprüfung den Zulagenanspruch zugrunde, nicht die tatsächlich gezahlte Zulage. Wer die Zulage nicht beantragt, verschenkt sie schlicht.

Bekomme ich die Zulage automatisch?

Nein. Die Zulage muss grundsätzlich jedes Jahr neu beantragt werden. Mit einem Dauerzulagenantrag übernimmt das der Anbieter automatisch für Sie – in unseren Antragspaketen ist er bereits enthalten. Ändern sich die darin angegebenen Daten, müssen Sie das dem Anbieter mitteilen.

Woher bekomme ich meine Zulagennummer?

In der Regel ist Ihre Sozialversicherungsnummer zugleich Ihre Zulagennummer. Beamte ohne Sozialversicherungsnummer müssen eine Zulagennummer beantragen; die Zulagenstelle teilt sie dann dem Dienstherrn mit.

Bis wann muss die Zulage spätestens beantragt werden?

Bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Beitragszahlung folgt. Danach verfällt der Anspruch. Sinnvoll ist es, den Antrag so früh wie möglich zu stellen – dann wird er nicht vergessen und die Zulage verzinst sich mit.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?

Den Mindesteigenbeitrag: 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, abzüglich der Zulagen, höchstens 2.100 € im Jahr. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählt in der Regel das Bruttoeinkommen.

Bei Verheirateten mit einem unmittelbar und einem mittelbar Förderberechtigten gelten Besonderheiten – siehe die beiden folgenden Fragen zur Ehe.

Woraus berechnet sich der Mindesteigenbeitrag bei Beamten?

Aus Grundgehalt, Leistungsbezügen an Hochschulen, Familienzuschüssen, Zulagen, Vergütungen, Anwärterbezügen, jährlichen Sonderzahlungen oder Sonderzuwendungen, vermögenswirksamen Leistungen und dem jährlichen Urlaubsgeld. Auslandsdienstbezüge zählen nicht mit.

Bekomme ich gar keine Zulage, wenn ich den Mindesteigenbeitrag nicht erreiche?

Doch – aber gekürzt, und zwar in genau dem Verhältnis, in dem der Mindesteigenbeitrag unterschritten wurde. Wer nur die Hälfte einzahlt, bekommt auch nur die halbe Zulage. Das gilt auch für die Kinderzulage.

Was ist der Sockelbeitrag?

Der gesetzliche Mindestbetrag, den ein unmittelbar Förderberechtigter selbst einzahlen muss – auch dann, wenn sich rechnerisch ein geringerer Beitrag ergäbe. Er beträgt 60 € im Jahr. Beispiel: Wer während der Kindererziehungszeit kein Einkommen hat, aber unmittelbar förderberechtigt ist, muss trotzdem mindestens den Sockelbetrag einzahlen.

Wie rechnet sich der Mindesteigenbeitrag in der Elternzeit?

Maßgeblich ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Zu Beginn der Elternzeit kann deshalb noch ein deutlich höheres Einkommen zugrunde liegen. Mindestens muss aber in jedem Fall der Sockelbeitrag geleistet werden.

Können Ehepaare einen gemeinsamen Vertrag schließen?

Nein. Jede Person mit Zulagenanspruch braucht einen eigenen Vertrag, und jeder Ehegatte muss mindestens 60 € im Jahr in seinen Vertrag einzahlen. In vielen Fällen ist ein höherer Beitrag nötig, um die volle Förderung zu erhalten.

Ein Partner ist förderberechtigt, der andere nicht – bekommen beide die Zulage?

Ja. Der nicht unmittelbar Förderberechtigte wird über den Partner mittelbar förderberechtigt und erhält die Zulage. Voraussetzung: Er schließt einen eigenen Vertrag ab (Anhängsel-, Huckepack- oder Kombivertrag), der unmittelbar Förderberechtigte leistet seinen Mindesteigenbeitrag, und der mittelbar Förderberechtigte zahlt mindestens 60 € im Jahr ein.

Wie rechnet sich in diesem Fall der Mindesteigenbeitrag – und der Sonderausgabenabzug?

Für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags des unmittelbar förderberechtigten Partners darf auch die Zulage des mittelbar Förderberechtigten berücksichtigt werden. Der Förderhöchstbetrag erhöht sich in dieser Konstellation um 60 €. Wer gerade so viel einzahlen will, dass die vollen Zulagen fließen, zahlt 4 % des Vorjahresbruttos – höchstens 2.100 € – abzüglich der zustehenden Zulagen ein; der mittelbar Förderberechtigte zusätzlich 60 € im Jahr.

Der Sonderausgabenabzug steht nur unmittelbar Förderberechtigten zu. Ist der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft, können zusätzlich die Beiträge des mittelbar Förderberechtigten geltend gemacht werden – sofern die Ehegatten nicht getrennt veranlagt werden.

Beide Partner sind unmittelbar förderberechtigt – zählt der Sonderausgabenabzug gemeinsam?

Nein, er gilt je Person. Um gemeinsam die maximale Förderung auszuschöpfen, muss jeder bis zu seinem eigenen Höchstbetrag einzahlen. Es genügt also nicht, wenn einer 1.000 € und der andere 3.200 € einzahlt – jeder braucht seine eigenen 2.100 €.

Wie lange gibt es die Kinderzulage?

So lange, wie der Anspruch auf Kindergeld besteht. Für das jeweilige Kalenderjahr genügt es, wenn der Kindergeldanspruch mindestens einen Monat lang bestand.

Wer bekommt die Kinderzulage gutgeschrieben?

Normalerweise der Vertrag der Mutter. Auf Antrag beider Eltern kann sie stattdessen dem Vertrag des Vaters gutgeschrieben werden. Bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern bekommt sie, wer auch das Kindergeld erhält – eine Änderung setzt gegebenenfalls einen Wechsel des Kindergeldempfängers voraus.

Kann ich auch ungeförderte Beiträge einzahlen?

Bei manchen Verträgen ja – etwa bei DWS TopRente, DWS RiesterRente Premium und DWS Vermögenssparplan Premium. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Vertrag komplett ungefördert läuft oder ob ein geförderter Vertrag durch Überzahlungen zusätzlich ungeförderte Beiträge aufnimmt. Die DWS lässt beides zu. Zur Besteuerung siehe die Frage zur Besteuerung der Auszahlungen.

Wann bekomme ich Leistungen aus meiner Riester-Rente?

Frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres, spätestens mit Vollendung des 67. – beziehungsweise spätestens zu Beginn des Jahres, das auf den Eintritt in die gesetzliche Rente folgt. Bei der DWS TopRente beginnt die Auszahlung frühestens mit 62.

Kann ich mir zu Rentenbeginn das gesamte Guthaben auszahlen lassen?

Für Kapital aus geförderten Beiträgen: nein. Förderunschädlich sind höchstens 30 % des Guthabens; diese Auszahlung unterliegt wie alle Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen der nachgelagerten Besteuerung. Wer mehr entnimmt, muss die gesamte Förderung zurückzahlen.

Für Kapital aus ungeförderten Beiträgen: ja, bis zu 100 %, ohne dass die Förderung des Vertrages zurückzuzahlen wäre. Das betrifft überzahlte Verträge und Verträge, für die keine Förderung beantragt wurde. Bei der DWS ist das möglich.

Wie werden Auszahlungen aus Riester-Verträgen besteuert?

Auszahlungen aus geförderten Beiträgen sind in der Rentenphase voll steuerpflichtig – das ist die nachgelagerte Besteuerung, die Kehrseite der Förderung in der Ansparphase.

Auszahlungen aus ungeförderten Beiträgen werden wie bei Lebens- und Rentenversicherungen der dritten Schicht behandelt: Einmalauszahlungen und Auszahlpläne nur zur Hälfte des Ertrags. Beispiel: Eine Einmalauszahlung von 10.000 €, die auf 4.000 € Beiträge zurückgeht, ergibt 6.000 € Ertrag – davon sind 3.000 € zu versteuern. Eine lebenslange Leibrente aus ungeförderten Beiträgen ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig; bei Leistungsbeginn mit 65 sind das 18 %, bei 1.000 € Rente also 180 €.

Die Abgeltungssteuer fällt auf Riester-Auszahlungen nicht an – weder auf geförderte noch auf ungeförderte. Es gilt ausschließlich die oben beschriebene Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz.

Kann ich Geld für selbst genutztes Wohneigentum entnehmen?

Ja. Für den Erwerb selbst genutzten inländischen Wohneigentums darf Kapital aus dem Riester-Guthaben entnommen werden, ohne dass dies förderschädlich ist.

Was ist eine förderschädliche Verwendung?

Jede Verwendung, die nicht der Altersvorsorge dient – dann muss die Förderung zurückgezahlt werden. Dazu zählen die Kündigung mit Auszahlung, die Auszahlung im Todesfall an andere Hinterbliebene als den Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag, und der endgültige Wegzug ins Ausland.

Welche Leistungen erhalten Hinterbliebene?

Das vorhandene Vermögen kann förderunschädlich auf einen gemeinsam veranlagten Ehepartner übertragen werden – vorausgesetzt, dieser hat selbst einen Riester-Vertrag. In allen anderen Fällen wird das Guthaben unter Abzug der staatlichen Förderung an die Erben ausgezahlt.

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich für einen Anbieterwechsel kündige?

Nein. Die Übertragung auf den Riester-Vertrag eines anderen Anbieters ist förderunschädlich. Entscheidend ist, dass Sie nicht kündigen und sich auszahlen lassen, sondern den Übertrag beauftragen.

Wie das im Einzelnen läuft, steht auf der Seite Riester-Vertrag wechseln.

Wird mein Riester-Vertrag auf Grundsicherungsleistungen angerechnet?

Bis zu den staatlich geförderten Höchstgrenzen bleibt Ihr Riester-Vermögen bei der Vermögensprüfung außen vor. Nur Beiträge, die über die Höchstbeträge hinausgehen, werden angerechnet.

Die Regelung stammt aus der Zeit des Arbeitslosengeldes II; die Namen der Leistungen haben sich seither geändert, das Schutzprinzip ist geblieben. Den aktuellen Stand klären wir im Gespräch.

Muss ich einen Freistellungsauftrag stellen?

Nein, das ist nicht erforderlich. Die Besteuerung findet erst nachgelagert über die Einkommensteuererklärung statt – im Vertrag fallen keine abzugspflichtigen Erträge an.

Woher weiß ich, wie hoch meine beitragspflichtigen Einnahmen im Vorjahr waren?

Aus der Meldung zur Sozialversicherung nach DEÜV, die Sie einmal jährlich von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Dort stehen die Beträge, aus denen sich Ihr Mindesteigenbeitrag berechnet.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung und beim zuständigen Bundesministerium. Telefonnummern und Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich – die aktuellen Kontaktwege nennen wir Ihnen gern, oder Sie fragen direkt bei uns nach.

DWS RiesterRente Premium

Das Produkt mit dem finanzmathematischen Anlagemodell und der Höchststandssicherung. Wie es anlegt und absichert, steht ausführlich auf der Produktseite.

Gibt es ein Höchsteintrittsalter?

Kein festes Höchstalter, aber eine feste Untergrenze bei der Laufzeit: Zwischen Vertragsbeginn und Rentenbeginn müssen mindestens 25 Jahre liegen. Daraus ergibt sich das maximale Eintrittsalter rechnerisch.

Kann ich auf meinen Vertrag überweisen?

Bei der normalen DWS RiesterRente Premium nicht – Einzahlungen laufen ausschließlich per Lastschrift, wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

Wer altersvorsorgewirksame Leistungen erhält, kann die Variante DWS RiesterRente Premium AVWL eröffnen. Dort sind Überweisungen möglich – auch die des Arbeitgebers.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

25 € im Monat beziehungsweise 300 € im Jahr. Das gilt nicht für Verträge, die sich ausschließlich aus Zulagen speisen; auch Verträge mit dem gesetzlichen Sockelbeitrag von 60 € im Jahr sind möglich.

Kann ich meinen Beitrag später ändern?

Ja, jederzeit rechtzeitig zum nächsten Zahlungstermin – erhöhen wie verringern. Dazu genügt eine schriftliche Mitteilung an die DWS. Für unsere Kunden halten wir Musterbriefe für Vertragsänderungen bereit, damit das schnell geht.

Sind Einmalbeiträge möglich?

Ja, bis zum 55. Geburtstag. Teilen Sie der DWS schriftlich mit, welchen Betrag Sie einmalig einzahlen möchten; er wird dann von Ihrem Konto abgebucht. Auch dafür haben wir Musterbriefe.

Sind die Zulagen im Beitrag aus dem Antrag schon enthalten?

Nein. Der Beitrag im Antragsformular ist Ihr Eigenbeitrag. Die Zulagen kommen zusätzlich in den Vertrag.

Können mein Ehepartner und ich einen gemeinsamen Vertrag eröffnen?

Nein. Jeder muss einen eigenen Vertrag abschließen – auch dann, wenn in einen der beiden nur Zulagen fließen sollen.

Wie bekomme ich meine Zulagen?

In unserem Antragspaket ist bereits ein Dauerzulagenantrag enthalten. Schicken Sie ihn zusammen mit den Antragsunterlagen zurück, dann beantragt die DWS Ihre Zulage jedes Jahr automatisch. Spätere Änderungen der darin angegebenen Daten müssen Sie der DWS mitteilen.

Kann ich vorzeitig über mein Guthaben verfügen?

Nur über eine Kündigung – und die bedeutet, dass Sie die gesamte bisher erhaltene staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Wenn es Ihnen um einen Anbieterwechsel geht, beauftragen Sie stattdessen den Übertrag: der ist förderunschädlich.

Wann beginnt die Auszahlung?

Frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres, spätestens mit Vollendung des 67. – beziehungsweise zu Beginn des Jahres, das auf den Eintritt in die gesetzliche Rente folgt.

Was bedeutet die Höchststandssicherung?

Ab dem 55. Lebensjahr können Sie die monatlichen Höchststände fixieren lassen. Ab diesem Zeitpunkt kann die Anlage nicht mehr unter den bis dahin erreichten Stand fallen – nach oben bleibt sie offen.

Muss ich mich für die Höchststandssicherung sofort entscheiden?

Nein. Die DWS kommt vor Vollendung Ihres 55. Lebensjahres von sich aus auf Sie zu und erläutert die Einzelheiten. Sie entscheiden dann.

Wie hoch kann die Aktienquote sein?

Zwischen 0 und 100 Prozent. Sie kann auch wieder steigen, nachdem sie zwischenzeitlich auf 0 gefallen war – das ist der Kern des finanzmathematischen Modells.

Wie hoch sind die Kosten?

Ausgabeaufschläge fallen keine an. Den Beiträgen werden aber Abschluss- und Vertriebskosten entnommen: 5,5 % der Beitragssumme bis zum geplanten Rentenbeginn sowie 5 % auf Zulagen und Zuzahlungen. Die Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt.

Wie hoch ist die Depotgebühr?

Derzeit 18,00 € im Jahr.

Kann ich einen bestehenden Riester-Vertrag eines anderen Anbieters übertragen?

Ja, das ist ohne Probleme möglich. Sie schließen eine RiesterRente Premium ab und fordern den bisherigen Anbieter auf, das Vertragsguthaben auf die DWS zu übertragen. Entsprechende Musterbriefe halten wir für unsere Kunden bereit.

Die Wege im Einzelnen stehen auf der Seite Riester-Vertrag wechseln.

Gibt es eine Rentengarantie?

Für eine bestimmte Rentenhöhe nicht – sie hängt von zu vielen Faktoren ab. Fest steht aber: Zum Ende der Ansparphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen zur Verfügung stehen.

In welche Fonds wird angelegt?

In Dachfonds, wofür die gesamte Palette der DWS zur Verfügung steht. Zusätzlich können Top-Fonds anderer Fondsgesellschaften einbezogen werden.

Wie erfahre ich von Umschichtungen?

Über ein Online-Konto, in dem Sie den Stand Ihres Vertrages tagesaktuell einsehen; alle Umschichtungen und Umsätze sind dort hinterlegt. Wer den Zugang sechs Monate lang nicht nutzt, bekommt von der DWS halbjährlich einen gedruckten Kontoauszug.

Wie wird das Geld in der Auszahlungsphase investiert?

Auch dann kann es weiterhin in einer Mischung aus Aktien und Rentenpapieren angelegt sein – die Anlage endet nicht mit dem Rentenbeginn.

Was passiert, wenn ich in der Auszahlungsphase versterbe?

Das Restguthaben wird an die Erben ausgezahlt. Hat der hinterbliebene Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag, kann das Geld sogar förderunschädlich dorthin übertragen werden; andernfalls wird die staatliche Förderung abgezogen.

DWS TopRente

Der einfachere der beiden Sparpläne, in zwei Risikostufen. Details zu Dynamik und Balance stehen auf der Produktseite.

Welche Varianten gibt es?

Zwei: DWS TopRente Dynamik mit einer Aktienquote von bis zu 100 % und DWS TopRente Balance mit bis zu 60 % in Aktienfonds.

Bis zu welchem Alter kann die TopRente abgeschlossen werden?

Bis zum 59. Lebensjahr, beide Varianten gleichermaßen. Zu berücksichtigen ist eine Mindestvertragslaufzeit von 20 Jahren.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

Empfohlen werden 150 € im Jahr beziehungsweise 12,50 € im Monat. Verträge, die sich ausschließlich aus Zulagen speisen, und Verträge mit dem gesetzlichen Sockelbeitrag von 60 € im Jahr sind ebenfalls möglich.

Wie kann ich einzahlen?

Ausschließlich per Lastschrift – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Zusätzliche Sondereinzahlungen sind möglich. Überweisungen nimmt die TopRente nicht an.

Kann ich meine Beiträge ändern oder aussetzen?

Ja. Beitragshöhe und Zahlungsrhythmus lassen sich jederzeit rechtzeitig zum nächsten Zahlungstermin ändern, nach oben wie nach unten; auch eine Aussetzung der Beitragszahlung ist jederzeit möglich. Dazu genügt eine schriftliche Mitteilung an die DWS – Musterbriefe dafür halten wir bereit.

Sind Einmalbeiträge möglich?

Ja, jederzeit. Teilen Sie der DWS rechtzeitig vor dem Einzahlungstermin mit, welcher Betrag eingezogen werden soll.

Sind die Zulagen im Beitrag aus dem Antrag enthalten?

Nein. Der Beitrag im Antragsformular ist Ihr Eigenbeitrag; die Zulagen kommen zusätzlich hinzu.

Können mein Ehepartner und ich einen gemeinsamen Vertrag eröffnen?

Nein. Jeder Ehepartner braucht einen eigenen Vertrag – auch dann, wenn in einen der beiden nur Zulagen fließen und keine eigenen Beiträge gezahlt werden sollen.

Wie bekomme ich meine Zulagen?

Die DWS sendet Ihnen den Antrag auf Altersvorsorgezulage unaufgefordert zusammen mit den Jahreskontounterlagen zum Jahresbeginn zu; dort können Sie auch einen Dauerzulagenantrag stellen. In unserem Antragspaket ist ein Dauerzulagenantrag bereits enthalten, den Sie direkt mit dem Antrag einreichen können.

Als Beamter geben Sie zusätzlich bei Ihrer Besoldungs- oder Dienststelle die Einverständniserklärung zur Datenübermittlung ab – und beantragen gegebenenfalls eine Zulagennummer, falls Sie keine Sozialversicherungsnummer haben.

Wann beginnt die Auszahlung?

Frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres, spätestens mit Vollendung des 67. – beziehungsweise zu Beginn des Jahres, das auf den Eintritt in die gesetzliche Rente folgt. Die TopRente startet damit zwei Jahre später als die RiesterRente Premium.

Kann ich vorzeitig über mein Guthaben verfügen?

Nur über eine Kündigung – mit der Folge, dass Sie die gesamte staatliche Förderung zurückzahlen müssen: Zulagen und Steuererstattung.

In welche Fonds legt die TopRente an?

In Aktien- und Rentenfonds der DWS. Die Gewichtung wird je nach Marktlage und Restlaufzeit des Vertrages verändert; die Fondspalette kann um weitere DWS-Fonds ergänzt werden.

Habe ich Einfluss auf die Gewichtung?

Nein, Auswahl und Gewichtung trifft die DWS. Indirekt bestimmen Sie mit, indem Sie sich für Dynamik oder Balance entscheiden.

Wie hoch kann die Aktienquote maximal sein?

Bei Dynamik bis zu 100 %, bei Balance bis zu 60 %. Innerhalb dieser Grenzen wird die Quote nach Marktlage und Restlaufzeit variiert – sie kann in schwierigen Phasen heruntergefahren und später wieder angehoben werden.

Kann ich meinen Vertrag online einsehen?

Ja. Nach der Vertragseröffnung bekommen Sie die Online-Zugangsdaten automatisch zugesandt.

Gibt es eine Höchststandssicherung?

Nein. Die Höchststandssicherung gibt es nur bei der DWS RiesterRente Premium.

Wie hoch sind die Ausgabeaufschläge?

Sie richten sich nach den Ausgabeaufschlägen der einzelnen Fonds und der beim Kauf gültigen Fondsaufteilung. Je nach Variante können bis zu 5 % anfallen; durch die Anlage im Aktiendachfonds mit maximal 4,5 % liegt der Aufschlag in der Regel bei höchstens 4,5 % (Dynamik) beziehungsweise 3,5 % (Balance). Im Durchschnitt liegen die regulären Aufschläge bei Vertragsbeginn bei etwa 4,3 % (Dynamik) und 3,25 % (Balance).

Auf diese regulären Aufschläge wenden wir unseren Sofortrabatt an – der reduzierte Aufschlag fällt also direkt beim Kauf an. Ihr persönliches Angebot bekommen Sie über die Seite Depotrabatt.

Wie hoch ist die Depotgebühr?

Derzeit 18,00 € im Jahr.

Kann ich meinen Vertrag von einem anderen Anbieter auf die DWS übertragen?

Ja. Die Wege und die nötigen Unterlagen stehen auf der Seite Riester-Vertrag wechseln.

Bekomme ich Ihren Rabatt auch für eine bestehende DWS TopRente?

Ja. Schicken Sie uns die ausgefüllten Betreuerwechsel-Formulare, dann richten wir den Rabatt ein. Der Vertrag bleibt dabei unverändert – es wechselt nur der eingetragene Betreuer.

Die Formulare finden Sie unter Formulare.

Kann ich meine TopRente in eine RiesterRente Premium tauschen?

Ja. Das Guthaben aus der TopRente wird in die neu zu eröffnende RiesterRente Premium übertragen. Für den Vertragswechsel innerhalb der DWS fallen keine Kosten an – weder Wechselgebühren noch Ausgabeaufschläge.

Welche Garantie gibt es?

Die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie: Zum Ende der Sparphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen.

Was passiert, wenn der Sparer verstirbt?

Das Restguthaben wird an die Erben ausgezahlt. Hat der Ehepartner einen Riester-Vertrag – oder eröffnet er in diesem Fall einen –, kann das Kapital förderunschädlich dorthin übertragen werden. Bei Auszahlung an andere Erben ist die staatliche Förderung zurückzuzahlen.

AVWL vom Arbeitgeber

Altersvorsorgewirksame Leistungen statt vermögenswirksamer Leistungen – wer sie bekommt, wie sie in den Vertrag kommen und was dabei schiefgehen kann. Der Ablauf Schritt für Schritt steht auf der Seite AVWL vom Arbeitgeber.

Was sind altersvorsorgewirksame Leistungen?

Geldleistungen des Arbeitgebers, die die Altersvorsorge der Beschäftigten unterstützen. Der AVWL-Betrag wird vom Arbeitgeber direkt in einen AVWL-fähigen Vertrag überwiesen – also in einen Riester-Vertrag, der die Einzahlung von AVWL zulässt. Zusätzlich können Sie eigene Beiträge leisten und ganz normal die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen.

Wer erhält AVWL?

Nur Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende – und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber sie anbietet. In der Regel sind das Unternehmen, deren Tarifvertrag anstelle vermögenswirksamer Leistungen die Zahlung von AVWL vorsieht; vor allem der Tarifvertrag mit der IG Metall in der Metall- und Elektro-Industrie. Auch Unternehmen außerhalb dieses Tarifvertrags können AVWL zahlen.

Meist ist eine sechsmonatige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit Voraussetzung. Fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach, ob die Anlage von AVWL anstelle herkömmlicher VL bei Ihnen möglich ist.

Können vermögenswirksame Leistungen in einen Riester-Vertrag fließen?

Nein. VL können derzeit in keinen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Möglich sind ausschließlich AVWL, und auch die nur bei der DWS RiesterRente Premium AVWL – nicht bei der DWS TopRente und nicht bei der normalen Premium. Dafür ist ein gesonderter Antrag nötig.

Diese Unterscheidung ist die häufigste Fehlerquelle beim AVWL-Antrag: VL und AVWL sind zwei verschiedene Arbeitgeberleistungen, und ein Vertrag für die eine nimmt die andere nicht an.

Welche Einzahlungsarten gibt es?

Einzahlungen laufen bei der DWS RiesterRente Premium AVWL in der Regel nur per Überweisung – regelmäßig monatlich, als einmalige Sonderzahlung, etwa zu Vertragsbeginn oder vom Weihnachtsgeld, oder unregelmäßig. Drei Formen sind möglich:

Arbeitgeber-Anteil der AVWL – per Überweisung durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer-Anteil der AVWL – ebenfalls per Überweisung durch den Arbeitgeber, mit Verrechnung auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Private Einzahlungen – per Überweisung direkt von Ihrem eigenen Girokonto.

Entscheidend ist: AVWL-Einzahlungen werden immer vom Arbeitgeber überwiesen. Wollen Sie über die Arbeitgeberleistung hinaus einzahlen, geht das entweder als Arbeitnehmer-Anteil über den Arbeitgeber oder als private Überweisung von Ihrem Konto.

In welcher Höhe sind Einzahlungen möglich?

Die AVWL – Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zusammen – können in der Regel bis zum jeweils aktuellen Riester-Förderhöchstbetrag von derzeit 2.100 € geleistet werden.

Private Einzahlungen sind bis zum 55. Geburtstag jederzeit in beliebiger Höhe möglich. Danach dürfen die Gesamtbeiträge – AVWL und private Einzahlungen zusammen – den Förderhöchstbetrag pro Jahr nicht überschreiten. Dasselbe gilt, wenn Sie den Vertrag später privat fortführen, weil Sie keine AVWL mehr erhalten.

Wie hoch ist der Arbeitgeber-Anteil?

Die Höhe regelt Ihr Tarif- beziehungsweise Arbeitsvertrag; genaue Auskunft geben Personalabteilung oder Betriebsrat. In der Metall- und Elektroindustrie gelten derzeit 319,08 € im Jahr (26,59 € im Monat) für tariflich Beschäftigte und 159,08 € im Jahr (13,29 € im Monat) für Auszubildende. In beiden Fällen ist eine mindestens sechsmonatige ununterbrochene Beschäftigung und eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag Voraussetzung.

Sie können die Arbeitgeberleistung auf den Förderhöchstbetrag aufstocken und zusätzlich oder alternativ private Einzahlungen vornehmen.

Wie bekomme ich die AVWL meines Arbeitgebers in den Vertrag?

Zuerst eröffnen Sie einen AVWL-fähigen Riester-Vertrag – bei uns die DWS RiesterRente Premium AVWL mit Sonderkonditionen. Im Antrag geben Sie den regelmäßigen Gesamtbetrag an, den der Arbeitgeber überweisen soll: Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zusammen. Sonderzahlungen zu Beginn und spätere private Einzahlungen müssen dort noch nicht stehen.

Mit der Eröffnungsbestätigung schickt Ihnen die DWS ein Service-Blatt für den Arbeitgeber. Es enthält die Vertragsdaten, damit der Arbeitgeber weiß, welchen Betrag er wohin überweisen soll – tragen Sie dort denselben Gesamtbetrag ein wie im Antrag. Eine einmalige Sonderzahlung durch den Arbeitgeber können Sie hier zusätzlich beauftragen.

Das ausgefüllte Service-Blatt geben Sie beim Arbeitgeber ab. Den Arbeitnehmer-Anteil behält er vom Gehalt ein, den Arbeitgeber-Anteil trägt er nach Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Wie veranlasse ich eigene Einzahlungen?

Auf zwei Wegen. Entweder Sie stocken die AVWL auf, indem Sie bei der Vertragseröffnung und auf dem Service-Blatt einen entsprechend höheren AVWL-Betrag angeben – der Arbeitgeber überweist dann diesen höheren Betrag und behält Ihren Anteil vom Gehalt ein.

Oder Sie zahlen privat per Überweisung von Ihrem Girokonto ein. Diese Beiträge gehören weder in den Eröffnungsantrag noch auf das Service-Blatt; Daueraufträge für regelmäßige private Einzahlungen sind selbstverständlich möglich.

Zu beachten ist nur: Ab dem 55. Geburtstag dürfen die Gesamteinzahlungen – AVWL und private zusammen – den Riester-Förderhöchstbetrag nicht überschreiten. Bis dahin sind beliebig hohe private Einzahlungen möglich; was über den Förderhöchstbetrag hinausgeht, wird steuerlich wie ein normaler ungeförderter Altersvorsorgebeitrag behandelt.

Bekomme ich auf AVWL-Beiträge auch die staatliche Förderung?

Ja, vollständig. Sämtliche Beiträge bis zur Förderhöchstgrenze werden wie normale Riester-Beiträge behandelt – unabhängig davon, ob sie als Arbeitgeber-Anteil, Arbeitnehmer-Anteil oder private Einzahlung hereinkommen. Sie erhalten also Grundzulage, Kinderzulagen und die Steuererstattung wie bei jedem anderen Riester-Vertrag, sofern Sie die Zulage beantragen. Die Steuerbescheinigung für den Sonderausgabenabzug bekommen Sie jedes Jahr von der DWS.

Wer bestimmt, welches AVWL-Produkt ich nutze?

Sie allein. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht vorschreiben, welches AVWL-Produkt Sie abschließen. Manche Arbeitgeber bieten die MetallRente an – nutzen müssen Sie sie nicht. Sie können jedes AVWL-fähige Produkt wählen, und der Arbeitgeber darf das nicht ablehnen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Der Vertrag bleibt bestehen. Zahlt der neue Arbeitgeber ebenfalls AVWL, können Sie ihn auffordern, sie in den bestehenden Vertrag einzuzahlen. Zahlt er keine, führen Sie den Vertrag mit privaten Überweisungen fort – oder lassen ihn ruhen. Ein AVWL-Vertrag lässt sich jederzeit als ganz normaler Riester-Vertrag weiternutzen.

Was ist, wenn ich arbeitslos werde oder keine AVWL mehr bekomme?

Kein Problem. Dann fließen einfach keine AVWL-Beiträge mehr, und der Vertrag bleibt unverändert bestehen. Wenn Sie möchten, zahlen Sie privat per Überweisung weiter ein; ebenso können Sie den Vertrag ruhen lassen und später jederzeit per Überweisung oder Dauerauftrag wieder einzahlen.

Kann ich AVWL in meine bestehende normale RiesterRente Premium einzahlen?

Nein. Die normale DWS RiesterRente Premium nimmt keine Überweisungen an und ist deshalb für AVWL nicht nutzbar. Zwei Wege bleiben:

Parallel führen – der alte Vertrag läuft weiter, dazu kommt eine neue DWS RiesterRente Premium AVWL. Dann fallen allerdings für beide Verträge Depotführungskosten an.

Zusammenführen – Sie eröffnen eine DWS RiesterRente Premium AVWL, lassen das Guthaben aus dem alten Vertrag kostenlos übertragen und schließen ihn anschließend. Die Übertragung zwischen zwei DWS-Riester-Verträgen ist gebührenfrei.

Welche Formulare brauche ich für einen Vertrag meines Ehepartners?

Für einen Anhängselvertrag – auch Huckepack- oder Kombivertrag genannt, also einen Vertrag, der nur aus staatlichen Zulagen gespeist wird – nehmen Sie den normalen DWS RiesterRente Premium-Antrag, nicht den AVWL-Antrag. Darin sollte das Kreuz bei „Dieser Altersvorsorgevertrag soll nur aus staatlichen Zulagen bedient werden“ gesetzt sein.

Die genauen Konditionen bekommen Sie per E-Mail

Rabattsätze und Sonderkonditionen dürfen wir nicht öffentlich nennen. Schreiben Sie uns, welches Depot oder welchen Sparplan Sie planen – Sie bekommen die Zahlen und die passenden Unterlagen zugeschickt, ohne Beratungsgespräch.