Riester — AVWL
Altersvorsorgewirksame Leistungen vom Arbeitgeber
In einigen Tarifverträgen – vor allem in der Metall- und Elektro-Industrie – zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen, sondern altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL). Dieses Geld fließt direkt in einen Riester-Vertrag. Sie bekommen also die Arbeitgeberleistung und die staatliche Förderung auf denselben Beitrag.
AVWL sind nicht VL
Der Unterschied wird regelmäßig verwechselt und führt zu falschen Anträgen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) können in einen VL-Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder eine Tilgung fließen. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) gehen ausschließlich in einen Altersvorsorgevertrag – bei uns in einen AVWL-fähigen Riester-Fondssparplan. Ein VL-Vertrag kann keine AVWL aufnehmen, ein AVWL-Vertrag keine VL. Fragen Sie im Zweifel Ihre Personalabteilung, welche der beiden Leistungen Ihr Tarifvertrag vorsieht.
Wer Anspruch hat
AVWL gibt es nur in Unternehmen, deren Tarifvertrag sie vorsieht. Am verbreitetsten sind sie in der Metall- und Elektro-Industrie über die Tarifverträge mit der IG Metall. Anspruch haben in der Regel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende nach etwa sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung. Ob und in welcher Höhe Sie AVWL erhalten, sagt Ihnen Ihr Arbeitgeber.
Tarifliche AVWL-Beträge
Tarifbeschäftigte, im Jahr
319,08 €
entspricht monatlich
26,59 €
Auszubildende, im Jahr
159,08 €
entspricht monatlich
13,29 €
Beträge aus dem bisherigen Bestand. Tarifliche AVWL-Sätze werden in den Tarifrunden angepasst – der für Sie geltende Betrag steht in Ihrem Tarifvertrag beziehungsweise in der Auskunft Ihres Arbeitgebers.
Drei Wege, wie Geld in den Vertrag kommt
Der AVWL-Vertrag nimmt Beiträge aus drei Quellen auf. Die ersten beiden laufen immer über die Überweisung Ihres Arbeitgebers, die dritte über Ihr eigenes Konto.
Arbeitgeber-Anteil
Der tarifliche Betrag, den Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt. Er überweist ihn direkt auf Ihren Riester-Vertrag.
Arbeitnehmer-Anteil
Sie stocken auf: Ihr Arbeitgeber überweist einen höheren Gesamtbetrag, der Mehrbetrag wird mit Ihrem Gehalt verrechnet. Auch dieser Teil läuft über die Arbeitgeber-Überweisung.
Private Einzahlung
Jederzeit per Überweisung oder Dauerauftrag von Ihrem Girokonto auf das in den Vertragsunterlagen genannte Konto. Private Zahlungen stehen nicht auf dem Service-Blatt für den Arbeitgeber.
Wie weit Sie aufstocken können
| Bis zum Förderhöchstbetrag | AVWL und eigene Beiträge zusammen bis 2.100 € im Jahr – das ist der Betrag, bis zu dem der Staat fördert. |
|---|---|
| Darüber hinaus, bis 55 | Private Einzahlungen sind bis zum 55. Geburtstag unbegrenzt möglich. Gefördert wird weiterhin nur bis 2.100 €, der Rest läuft ungefördert im selben Vertrag mit. |
| Ab 55 | Einzahlungen nur noch bis zum Förderhöchstbetrag von 2.100 € im Jahr. |
Das Produkt: DWS RiesterRente Premium AVWL
Inhaltlich ist die AVWL-Variante dasselbe Produkt wie die normale DWS RiesterRente Premium: dieselbe Kapitalanlage nach dem finanzmathematischen Modell, dieselben Absicherungen, dieselbe Höchststandssicherung ab 55. Unterschiedlich ist allein der Weg, auf dem das Geld hereinkommt – nämlich per Überweisung des Arbeitgebers statt per Lastschrift.
Wie die DWS RiesterRente Premium anlegt und absichert
Eigener Antrag
Für die AVWL-Variante gibt es einen eigenen Antrag. Der normale Premium-Antrag funktioniert dafür nicht – und umgekehrt.
Vertrag für den Ehepartner
Ein abgeleiteter Vertrag für die Ehepartnerin oder den Ehepartner (Huckepack-Vertrag) läuft nicht über AVWL. Dafür nehmen Sie den normalen Premium-Antrag.
Freie Anbieterwahl
Ihr Arbeitgeber zahlt die AVWL, aber er darf Ihnen nicht vorschreiben, bei welchem Anbieter Sie den Vertrag führen. Die Wahl liegt bei Ihnen – und damit auch die Entscheidung für unsere Sonderkonditionen.
So läuft die Eröffnung
Der Ablauf unterscheidet sich an zwei Stellen vom normalen Riester-Antrag: beim Betrag, den Sie eintragen, und beim Service-Blatt für den Arbeitgeber.
- Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche AVWL Sie erhalten und ob Sie aufstocken wollen.
- Fordern Sie bei uns die Eröffnungsunterlagen für die DWS RiesterRente Premium aus AVWL an – nicht die Unterlagen für die normale Premium.
- Tragen Sie auf Seite 1 des Antrags den Gesamtbetrag ein: Arbeitgeber-Anteil plus Ihr Anteil. Das ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber später überweist.
- Senden Sie die ausgefüllten Unterlagen zusammen mit der Sonderkonditionen-Vereinbarung an uns, nicht an die Fondsgesellschaft. Nur so können wir die Rabatte hinterlegen.
- Mit der Eröffnungsbestätigung schickt Ihnen die DWS ein Service-Blatt für den Arbeitgeber. Tragen Sie dort denselben Gesamtbetrag ein und geben Sie das Blatt in der Personalabteilung ab.
- Private Einzahlungen richten Sie selbst ein – per Überweisung oder Dauerauftrag auf das in den Unterlagen genannte Konto.
- Stellen Sie den Dauerzulagenantrag. Ohne ihn fließt keine staatliche Zulage, egal wie viel eingezahlt wird.
Auf dem Service-Blatt steht nur der Betrag, den der Arbeitgeber überweisen soll. Private Einzahlungen gehören dort nicht hinein – sonst überweist Ihr Arbeitgeber mehr, als Sie mit ihm vereinbart haben.
Was Sie außerdem brauchen
Ein AVWL-Vertrag ist ein ganz normaler Riester-Vertrag – mit allen Förderregeln, die dafür gelten. Zulagen, Mindesteigenbeitrag und Günstigerprüfung stehen ausführlich auf der Förderseite.
Die genauen Konditionen bekommen Sie per E-Mail
Rabattsätze und Sonderkonditionen dürfen wir nicht öffentlich nennen. Schreiben Sie uns, welches Depot oder welchen Sparplan Sie planen – Sie bekommen die Zahlen und die passenden Unterlagen zugeschickt, ohne Beratungsgespräch.
Mehr zum Riester-Angebot
Die Produkte, die Förderung und die Wege in einen bestehenden Vertrag – jeweils ausführlich auf einer eigenen Seite.
DWS RiesterRente Premium
Das finanzmathematische Anlagemodell, die Höchststandssicherung ab 55, Kosten und Vertragsphasen.
DWS TopRente
Dynamik oder Balance, Eckdaten und das Ablaufmanagement zehn Jahre vor Rentenbeginn.
Förderung
Zulagen, Mindesteigenbeitrag, Günstigerprüfung, Dauerzulagenantrag – und was für Beamte gilt.
Vertrag wechseln
Betreuerwechsel, Anbieterwechsel und Produktwechsel – und warum Sie nie ohne Übertrag kündigen sollten.
AVWL vom Arbeitgeber
Altersvorsorgewirksame Leistungen statt VL: Anspruch, Beträge und der Ablauf mit dem Service-Blatt.
Häufige Fragen
Rund hundert Fragen und Antworten zur Förderung, zu beiden Produkten und zu den AVWL.