Rürup — Produkt

DWS BasisRente Premium

Ein zertifizierter Rürup-Fondssparplan der DWS: Das Kapital wird börsentäglich nach einem finanzmathematischen Modell zwischen Aktien- und Rentenfonds umgeschichtet, der Beitrag ist als Sonderausgabe absetzbar, und am Ende steht eine lebenslange Rente. Zertifizierungsnummer 04520.

Rürup heißt: kein Zugriff vor der Rente

Das ist keine Einschränkung der DWS, sondern Gesetz. Kapital aus einem Rürup-Vertrag darf nicht vorzeitig entnommen werden, es gibt keine Kapitalauszahlung – nur eine lebenslange Rente –, und eine Kündigung führt nicht zur Auszahlung, sondern nur zur Beitragsfreistellung. Auch der Rückkauf gegen Rückzahlung der Förderung ist nicht vorgesehen. Wer dieses Geld womöglich früher braucht, ist mit einer anderen Anlageform besser bedient.

Die Eckdaten

Eintrittsalter15 bis 82 Jahre – begrenzt allein durch die Mindestansparzeit.
Mindestansparzeit15 Jahre vom Vertragsbeginn bis zum Rentenbeginn.
RentenbeginnFrühestens nach dem 62. Geburtstag, spätestens mit 85 – und immer mindestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn. Sie legen den Termin selbst fest.
Mindestbeitrag25 € im Monat beziehungsweise 300 € im Jahr bei laufender Besparung. Reine Einmalzahlung: mindestens 2.500 € zu Vertragsbeginn.
Höchstbeitrag20.000 € im Jahr für Alleinstehende und getrennt veranlagte Ehepaare, 40.000 € für zusammen veranlagte. Wie sich der gemeinsame Betrag auf beide Verträge verteilt, ist frei – 30.000 € und 10.000 € sind ebenso möglich wie zweimal 20.000 €.
EinzahlungNur per Lastschrift, nicht per Überweisung. Rhythmus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Zuzahlungen ab 500 € jederzeit.
FlexibilitätBeiträge lassen sich jederzeit zum nächsten Zahlungstermin erhöhen, senken oder ganz aussetzen.
AuszahlungLebenslange Leibrente. Zum Rentenbeginn fließt das Fondsvermögen in eine sofort beginnende Rentenversicherung.
Jährliche Gebühr18 € Depotgebühr, in der Rentenphase 18 € Servicegebühr. Dazu die Kostenpauschale der Fonds von höchstens 1,5 % im Jahr.
Angaben aus dem Bestand. Förderhöchstbeträge werden gesetzlich festgelegt und jährlich angepasst; wir prüfen sie vor Vertragsabschluss gegen den aktuellen Stand.

Wie das Geld angelegt wird

Die DWS teilt das Vermögen in zwei Töpfe und verschiebt börsentäglich zwischen ihnen – nach einem dynamischen Wertsicherungssystem namens CPPI (Constant Proportion Portfolio Insurance). In die Rechnung gehen die Restlaufzeit des Vertrages, die aktuelle Lage an Aktien- und Rentenmärkten sowie die eingezahlten Beiträge und der Depotwert ein.

Wertsteigerungskomponente

Ein Dachfonds mit Aktien, Aktienfonds und anderen ertragsstarken Papieren. Steigen die Märkte, bekommt dieser Topf mehr Gewicht – bis zu 100 % des Vermögens.

Kapitalerhaltungskomponente

Rentenfonds mit gestaffelten Restlaufzeiten. Fallen die Märkte, wandert das Geld hierher – ebenfalls bis zu 100 %.

Eine Aktienquote von 0 bis 100 % ist damit möglich, und sie kann auch wieder steigen, nachdem sie zwischenzeitlich auf null gefallen war. Auch in der Auszahlungsphase kann noch ein Teil in Aktienfonds liegen; der Schwerpunkt verschiebt sich dann aber auf Rentenpapiere.

Die Fonds im Einzelnen

WertsteigerungDWS Vorsorge Dachfonds – der Standard, vorwiegend chancenreiche Aktienfonds. Dazu Dachfonds Plus, Balance und Balance Plus mit risikoärmeren Aktienfonds und beigemischten Rentenfonds; sie kommen zum Einsatz, wenn der Ablaufstabilisator aktiviert ist.
KapitalerhaltungDWS Vorsorge Rentenfonds in den Laufzeitstufen 3 Y, 5 Y, 7 Y, 10 Y und 15 Y sowie XL Duration mit mindestens zwei Dritteln Rentenpapieren. Weitere Stufen, etwa 1 Jahr, können hinzukommen.
Der DWS Vorsorge Dachfonds greift nicht nur auf DWS-Fonds zurück, sondern zu oft rund 30 % auf Fonds anderer Gesellschaften – etwa Threadneedle, Schroders, AXA und BNP Paribas. Je nach Marktlage können auch Zertifikate, Derivate oder Immobilien beigemischt werden. Fondsziel laut Bestand: rund 8 % Rendite im Jahr bei unter 15 % Volatilität.

Für die Umschichtungen berechnet die DWS keine Gebühren – insbesondere fallen dabei keine Ausgabeaufschläge an.

Drei Sicherungen, die ineinandergreifen

Sie arbeiten unabhängig voneinander: die Beitragsgarantie greift immer, die Höchststandssicherung und der Ablaufstabilisator sind Optionen, die Sie aktivieren können.

Sparbeitragsgarantie

Zum Ende der Ansparphase stehen mindestens die eingezahlten Beiträge abzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten von 5 % zur Verfügung – unabhängig davon, wie die Aktienmärkte gelaufen sind. Die Garantie entfällt, wenn Sie das Kapital zu einem anderen Anbieter übertragen lassen.

Höchststandssicherung

Ab dem 55. Lebensjahr und bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn können Sie erreichte Höchststände festschreiben lassen. Stichtag ist der 5. Kalendertag jedes Monats beziehungsweise der folgende Bankarbeitstag; ab der Einrichtung zählt jeder weitere Stichtag. Dafür nennen Sie der DWS Ihren gewünschten Rentenbeginn – den Referenzrenteneintritts-Termin. Nehmen Sie die Rente zu diesem Termin, garantiert die DWS, dass das Guthaben die gesicherten Höchststände nicht unterschreitet.

Ablaufstabilisator

Eine Option, die innerhalb der Wertsteigerungskomponente von schwankungsanfälligen zu schwankungsärmeren Fonds umschichtet – die Aufteilung zwischen den beiden Komponenten bleibt davon unberührt. Wirksam wird er frühestens zehn Jahre vor Rentenbeginn und nicht vor dem sechsten Vertragsjahr.

Die Höchststandssicherung kostet nichts. Weil dabei tendenziell von Aktien- zu Rentenfonds umgeschichtet wird und deren Verwaltungsgebühren niedriger liegen, senkt sie die laufenden Kosten im Vertrag sogar.
Zwei Hinweise aus unserem Bestand widersprechen sich bei der Garantiehöhe: an einer Stelle „Beiträge abzüglich 5 %“, an anderer „90 % der Sparbeiträge“. Maßgeblich sind allein die Bedingungen der DWS; den geltenden Wert nennen wir Ihnen vor Vertragsabschluss.

Die Entscheidung über den Ablaufstabilisator ist endgültig

Sie können ihn schon bei Vertragsabschluss aktivieren oder jederzeit später. Zurücknehmen lässt sich die Entscheidung nicht. Deshalb empfiehlt es sich in den meisten Fällen, damit zu warten, bis der Zehn-Jahres-Zeitraum vor Rentenbeginn näher rückt – die DWS informiert rechtzeitig vor dem frühestmöglichen Termin. Wer ihn nicht möchte, muss nichts tun: ohne Aktivierung bleibt er aus.

Was der Vertrag kostet

Abschluss- und Vertriebskosten

5 % auf jede Einzahlung, direkt beim Einzahlen abgezogen – also ratierlich über die ganze Laufzeit statt vorgezogen auf die ersten Jahre. Das ist der wesentliche Unterschied zu vielen Rentenversicherungen: Für spätere Beiträge entsteht kein Renditenachteil durch früh belastete Abschlusskosten.

Kostenpauschale der Fonds

Höchstens 1,5 % im Jahr. Beim Dachfonds-Konzept werden die Kosten der Einzelfonds mit denen des Dachfonds verrechnet und insgesamt auf diese 1,5 % begrenzt – die Verwaltungskosten der Fonds im Dachfonds können den Wert also nicht überschreiten.

Depot- und Servicegebühr

18 € im Jahr in der Ansparphase, 18 € im Jahr in der Rentenphase.

Übertrag zu einem anderen Anbieter

Einmalig 51,30 €. Der Übertrag zur DWS ist dagegen kostenlos.

Auf die Abschlusskosten geben wir Sonderkonditionen – den Rürup-Willkommens-Bonus. Die genauen Sätze dürfen wir nicht öffentlich nennen; Sie bekommen sie per E-Mail.

Anbieterwechsel in beide Richtungen

Dass ein Rürup-Vertrag überhaupt zu einem anderen Anbieter wechseln darf, bieten nur wenige Basisrenten am Markt – die DWS lässt es in beide Richtungen zu. Das ist auch der einzige Weg, sich von einem Rürup-Vertrag zu lösen: Gekündigt wird er, aber ausgezahlt wird nicht – das Kapital wandert stattdessen in einen anderen Rürup-Vertrag.

Kapital zur DWS holen

  1. Beantragen Sie bei uns eine neue DWS BasisRente Premium.
  2. Beauftragen Sie die DWS anschließend formlos schriftlich, das Guthaben Ihres alten Rürup-Vertrages einzuziehen – mit Vertragsnummer und Anbieter des alten Vertrages.
  3. Die DWS berechnet dafür nichts. Auf das übertragene Kapital fallen weder Abschlusskosten noch Ausgabeaufschläge an.

Ob Ihr bisheriger Anbieter für den Übertrag etwas berechnet, erfahren Sie dort. Umgekehrt gilt: Ein Wechsel von der DWS weg kostet einmalig 51,30 € – und die Sparbeitragsgarantie kann die DWS in diesem Fall nicht aufrechterhalten.

Online-Zugang

Zu jedem Vertrag gibt es einen Online-Zugang mit tagesaktuellem Stand: Umsätze, Fondsaufteilung und jede Umschichtung des finanzmathematischen Modells sind dort nachvollziehbar. Wer den Zugang länger als sechs Monate nicht nutzt, bekommt halbjährlich kostenlos einen gedruckten Kontoauszug.

Häufige Fragen zur DWS BasisRente Premium

Fünfundzwanzig Fragen aus der Beratung – von der Beitragshöhe über die Garantien bis zum Todesfall.

Wer kann eine DWS BasisRente abschließen?

Sparerinnen und Sparer im Alter von 15 bis 82 Jahren – solange die Mindestvertragslaufzeit von 15 Jahren noch in den Rentenbeginn passt.

Wie lange muss der Vertrag mindestens laufen?

Die Mindestansparzeit vom Vertragsbeginn bis zum Rentenbeginn beträgt 15 Jahre. Danach läuft die lebenslange Rentenzahlung.

Wann beginnt die Rentenzahlung?

Den Termin bestimmen Sie selbst: frühestens nach dem 62. Geburtstag, spätestens mit 85 – und immer mindestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn.

Wie hoch sind Mindest- und Höchstbeitrag?

Bei laufender Besparung: mindestens 25 € im Monat beziehungsweise 300 € im Jahr. Höchstens der Förderhöchstbetrag – 20.000 € im Jahr (rund 1.666 € im Monat) für Alleinstehende und getrennt veranlagte Ehepaare, 40.000 € (rund 3.333 € im Monat) für zusammen veranlagte. Zahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich; einmalige Sonderzahlungen ab 500 € sind schon zu Vertragsbeginn möglich.

Bei einem reinen Einmalbeitrag: mindestens 2.500 € zu Vertragsbeginn. Später sind Zuzahlungen ab 500 € möglich, oder Sie beginnen jederzeit mit einer laufenden Besparung.

Kann ich auf meinen Rürup-Vertrag überweisen?

Nein, Einzahlungen laufen ausschließlich per Lastschrift. Änderungen der Beitragshöhe und Sonderzahlungen teilen Sie der DWS jederzeit schriftlich mit; sie bucht den Betrag dann ab.

Kann ich meinen Beitrag erhöhen oder verringern?

Ja, jederzeit rechtzeitig zum nächsten Zahlungstermin – auch ein vollständiges Aussetzen ist möglich. Es genügt eine schriftliche Mitteilung an die DWS; Musterbriefe dafür halten wir für unsere Kunden bereit.

Sind Zuzahlungen möglich?

Ja, ab 500 € je Zuzahlung und jederzeit – den Jahreshöchstbetrag im Blick behalten. Teilen Sie der DWS schriftlich mit, welchen Betrag Sie einzahlen möchten, dann wird er abgebucht. Auch für Sondereinzahlungen haben wir Musterbriefe.

Können mein Ehepartner und ich einen gemeinsamen Vertrag eröffnen?

Nein, jeder braucht einen eigenen Vertrag. Der Höchstbetrag gilt aber gemeinsam: 40.000 € im Jahr bei Zusammenveranlagung, wobei die Aufteilung frei ist – einer kann 30.000 € einzahlen und der andere 10.000 €.

Wie wird die BasisRente gefördert?

Sie gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) EStG und ist unter der Zertifizierungsnummer 04520 staatlich zertifiziert. Die Beiträge sind damit als Sonderausgaben abzugsfähig – zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge von 20.000 € beziehungsweise 40.000 €.

Der absetzbare Anteil der Beiträge steigt seit Einführung der Rürup-Rente schrittweise an und liegt inzwischen bei 100 %. Der für Ihr Steuerjahr geltende Satz steht in der Steuerbescheinigung der DWS.

Wie komme ich an die Förderung?

Über Ihre Steuererklärung, nicht über den Vertrag. Die DWS schickt Ihnen jedes Jahr Jahreskonto-Informationen mit einer Steuerbescheinigung; diese reichen Sie beim Finanzamt ein oder geben sie Ihrem Steuerberater. Die Entlastung kommt dann über den Steuerbescheid.

Wird meine Rürup-Rente besteuert?

Ja, nachgelagert: Die Rente wird mit Ihrem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert. Das ist die Kehrseite des Sonderausgabenabzugs in der Ansparphase.

Kann ich Kapital aus einem anderen Rürup-Vertrag übertragen lassen?

Ja. Ob Rürup-Rentenversicherung oder Rürup-Fondssparplan – Sie stoppen den alten Vertrag und lassen das Kapital in die DWS BasisRente Premium übertragen. Die DWS berechnet dafür nichts, und auf das übertragene Kapital fallen weder Abschlusskosten noch Ausgabeaufschläge an.

Ob Ihr bisheriger Anbieter Gebühren erhebt, erfahren Sie dort.

Kann ich vorzeitig über mein Guthaben verfügen?

Nein – das verbietet das Gesetz, nicht die DWS. Kapital aus einem Rürup-Vertrag darf nicht vorzeitig entnommen werden, die Auszahlung ist nur als Rente zulässig, und eine Kündigung zum Herausholen des Kapitals ist nicht vorgesehen. Auch der Rückkauf gegen Rückzahlung der Förderung ist normalerweise ausgeschlossen. Die DWS darf einen gekündigten Vertrag nur beitragsfrei stellen.

Der einzige Ausweg ist der Anbieterwechsel: Das Kapital darf auf einen anderen Rürup-Vertrag übertragen werden – und anders als die meisten Anbieter lässt die DWS das zu.

Kann ich mein Kapital zu einem anderen Anbieter mitnehmen?

Ja. Sie kündigen den DWS-Vertrag und lassen das Rürup-Kapital auf einen Rürup-Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen. Dafür berechnet die DWS einmalig 51,30 €. Die Sparbeitragsgarantie kann sie in diesem Fall nicht aufrechterhalten.

Wie hoch kann die Aktienquote sein?

Zwischen 0 und 100 Prozent. Sie kann auch wieder steigen, nachdem sie zwischenzeitlich auf 0 gefallen war.

Wie hoch sind die Ausgabeaufschläge?

Ausgabeaufschläge im engeren Sinn gibt es nicht. Die DWS berechnet stattdessen 5 % Abschluss- und Vertriebskosten auf sämtliche Einzahlungen, direkt beim Einzahlen. Auf diese Kosten geben wir Sonderkonditionen – die Höhe nennen wir Ihnen auf Anfrage.

Wie hoch ist die Depotgebühr?

Derzeit 18 € im Jahr. In der Rentenphase fällt eine jährliche Servicegebühr von ebenfalls 18 € an.

Welche Garantien gibt es?

Sparbeitragsgarantie: Zum Ende der Ansparphase stehen die eingezahlten Sparbeiträge garantiert zur Verfügung – unabhängig von der Marktlage. Ausnahme ist ein Anbieterwechsel weg von der DWS; dann kann die Garantie nicht aufrechterhalten werden.

Höchststandssicherung: Ab dem 55. Lebensjahr und bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn lassen sich erreichte Höchststände des Fondsguthabens festschreiben. Die DWS informiert Sie vor Ihrem 55. Geburtstag über die Einzelheiten.

Zur Höhe der Sparbeitragsgarantie enthält unser Bestand zwei unterschiedliche Angaben – „Beiträge abzüglich 5 %“ an einer Stelle, „90 % der Sparbeiträge“ an anderer. Maßgeblich sind die Bedingungen der DWS; den geltenden Wert nennen wir Ihnen vor Vertragsabschluss.

Was bedeutet die Höchststandssicherung genau?

Ab dem 55. Lebensjahr werden die monatlichen Höchststände fixiert: Die Anlage kann dann nicht mehr unter den an den monatlichen Stichtagen festgesetzten Stand fallen. Stichtag ist der 5. Kalendertag jedes Monats beziehungsweise der folgende Bankarbeitstag – und gezählt werden nur die Stichtage nach Einrichtung der Sicherung.

Voraussetzung ist, dass Sie der DWS Ihren gewünschten Rentenbeginn nennen (Referenzrenteneintritts-Termin) und die Rente dann auch zu diesem Termin antreten.

Muss ich mich sofort für die Höchststandssicherung entscheiden?

Nein. Die DWS meldet sich vor Ihrem 55. Geburtstag mit den Einzelheiten; entscheiden können Sie danach jederzeit bis drei Monate vor Rentenbeginn. Je später Sie einrichten, desto weniger Stichtage zählen allerdings mit.

In welche Fonds wird angelegt?

Die Wertsteigerungskomponente läuft über den DWS Vorsorge Dachfonds (WKN DWS001), der auf die gesamte Aktienfondspalette der DWS und ausgewählte Fremdfonds zugreift. Bei aktiviertem Ablaufstabilisator kommen die risikoärmeren Varianten Plus, Balance und Balance Plus hinzu. Die Kapitalerhaltungskomponente nutzt die DWS Vorsorge Rentenfonds in Laufzeitstufen von 3 Y bis 15 Y sowie XL Duration.

Wann kann ich den Ablaufstabilisator aktivieren?

Entscheiden können Sie jederzeit – wirksam wird er aber erst zehn Jahre vor Rentenbeginn und nicht vor Beginn des sechsten Vertragsjahres. Wichtig: Die Entscheidung lässt sich nicht rückgängig machen. Deshalb genügt es meist, sie erst innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums zu treffen; die DWS informiert rechtzeitig vor dem frühestmöglichen Termin.

Was kosten die Umschichtungen?

Nichts. Für die Umschichtungen des Fondsvermögens berechnet die DWS keine Gebühren und insbesondere keine Ausgabeaufschläge.

Wie erfahre ich von Umschichtungen?

Über den Online-Zugang zu Ihrem Vertrag: Dort stehen der tagesaktuelle Stand, alle Umsätze und alle Umschichtungen. Wer den Zugang sechs Monate lang nicht nutzt, bekommt halbjährlich einen gedruckten Kontoauszug.

Was passiert, wenn der Sparer verstirbt?

Hier gelten strenge gesetzliche Vorschriften, weil die BasisRente zur ersten Schicht gehört. Stirbt der Anleger in der Ansparzeit, erhält der Ehegatte eine lebenslange Leibrente oder kann das Kapital auf einen eigenen DWS BasisRente-Vertrag übertragen lassen.

Gibt es keinen bezugsberechtigten Ehegatten, wird an bezugsberechtigte Kinder eine Waisenrente gezahlt – bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung längstens bis zum 25. Eine Auszahlung an andere Personen ist gesetzlich nicht möglich.

In der Rentenphase richtet sich die Kapitalverwendung nach dem gewählten Rententarif.

Die genauen Konditionen bekommen Sie per E-Mail

Rabattsätze und Sonderkonditionen dürfen wir nicht öffentlich nennen. Schreiben Sie uns, welches Depot oder welchen Sparplan Sie planen – Sie bekommen die Zahlen und die passenden Unterlagen zugeschickt, ohne Beratungsgespräch.

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Die BasisRente Premium wird im Neugeschäft nicht mehr angeboten. Wer heute abschließt, kommt zur BasisRente Komfort – der Vergleich beider Varianten steht auf der Übersichtsseite.